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Vergabe einmaliger Studienbeihilfen aus der Eva-Schleip-Stiftung

Die Universität Erlangen-Nürnberg vergibt im Sommersemester 2010 einmalige Studienbeihilfen aus der Eva-Schleip-Stiftung. Zur Verfügung stehen 28 Stipendien zu je 500,--€. Nach dem testamentarischen Willen der Stifterin sollen die Stipendien deutscher Studenten/Studentinnen und Doktoranten/Doktorantinnen zugute kommen, die "christlich erzogen und bedürftig sind und gutbürgerlichen Familien entstammen".

Ein Stipendium kann erhalten, wer das Grundstudium seines Studiengangs bereits abgeschlossen hat, unter folgenden besonderen Bedingungen:

Wird das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, so darf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein (Vordiploms- bzw. Zwischenprüfungszeugnisse, 1. Abschnitt der Ärztl. Prüfung für Mediziner und Apotheker, GOP, EWF-Prüfung im Lehramt, usw.).

Ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber eine Bestätigung des zuständigen BAföG-Referenten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Nicht befördert werden können Studenten, die eine Zweit- oder Ergänzungsstudium betreiben, ebenso wer bereits eine Studienbeihilfe der Eva-Schleip-Stiftung erhalten hat.

Antragsformulare liegen bei folgenden Stellen auf:

Hochschulort Erlangen
Stipendienstelle (Zi. 0.051)
Halbmondtraße 6
91054 Erlangen
Tel. 09131/8524075
Hochschulort Nürnberg, Zi. 2.123
Studiensekreteriat
Lange Gasse 20
90403 Nürnberg
Tel. 0911/5302644
mittwochs 9.30 Uhr -
12.00 Uhr nur Vorl.Z.





Anträge sind bis spätestens 20. Mai 2010

bei der Stipedienstelle der Universität, 91023 Erlangen, Postfach 3520, einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Keine Nachfrist!

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