Ausschreibung von Studienbeihilfen aus dem Stipendienprogramm der Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung an der Friedrich-Alexander-Erlangen-Universität Erlangen-Nürnberg

Die Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung fördert begabte und strebsame, aber bedürftige Studierende sowie wissenschaftliche Nachwuchskräfte an der Friedrich-Alexander-Universität. Aus den Erträgen des Jahres 2009 können folgende Stipendien gewährt werden:

  1. Ein einmaliger Zuschuss in Höhe des Studienbeitrages von 500,-- € an Studierende, die nachweislich den Studienbeitrag von 500,-- € im Sommersemester 2010 entrichtet haben, die Anspruch auf Unterstützung nach dem BAföG nachweisen können, und die ihre Vorprüfung mindestens mit gutem Erfolg angelegt haben. Falls das Prädikat gut nicht definiert ist, gilt 2,5 und besser als gut.

    Als Vorprüfung gilt jeder in der Prüfungsordung definierte Prüfungsabschnitt, der vollständig bestanden ist, inbesondere Diplomprüfungen, vollständige Zwischenprüfungen, Physikum, 1. Abschnitt des Staatsexamens bei Medizinern und Apothekern, die Erziehungswissenschaftliche Prüfung im Lehramt, die Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie die Bachelorprüfung für Studierende in einem Masterprogramm.

    Eine wiederholte Bewerbung ist zulässig.

  2. Ein Zuschuss in Höhe des Studienbeitrages für die Dauer bis zum Erreichen der Regelstudienzeit an Stipendianten des Max-Weber-Programms, die Anspruch auf Unterstützung nach dem Bundesbildungsfördergesetz nachweisen können oder bei denen das monatliche Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen nicht höher ist als der doppelte monatliche Elternfreibetrag gem. § 25 BAföG zuzüglich der monatlichen Kinderfreibeträge für alle unterhaltsberechtigten Kinder einschließlich des Antragstellenden. Die Förderung endet mit dem Max-Weber-Programm. Bei einem Wechsel an eine andere Hochschule endet die Förderung.
  3. Gewährung eines monatlichen Stipendiums nach dem Bayrischen Eliteförderungsgesetz für besonders begabte Doktoranten. Antragsberechtigt sind Doktotrantinnen und Doktoranten, die von der FAU ausgewählt und für die Eliteförderung vorgeschlagen wurden, jedoch in einer zentralen Auswahlrunde bei der Universität Bayern e.V. nicht berücksichtigt werden können. Höhe, Dauer und Voraussetungen für die Förderung richten sich grundsätzlich nach dem Bayrischen Eliteförderungsgesetz.

Anträge sind bis spätestens

2. Juni 2010

bei der Stipendienstelle der Universität Erlangen-Nürnberg, 91023 Erlangen, Postfach 3520, einzureichen.

Kontakt: Universität Erlangen-Nürnberg
Stipendienstelle (Zi. 0.051)
Halbmondstraße 6
91054 Erlangen

Irmgard Förster
Tel. 09131/85-24075
Fax: 09131/85-24077
E-Mail: irmgard [dot] foersteratzuv [dot] uni-erlangen [dot] de
carolin [dot] raspeatzuv [dot] uni-erlangen [dot] de

 

Erst nach Vorliegen alle Anträge auch in den weiteren Programmteilen wird die Verteilung der Mittel durch den Stiftungsvorstand entschieden. Liegen in der Gruppe 1 oder 2 mehr Anträge vor, als Mittel zur Verfügung stehen, wird unter den Berechtigten nach Los entschieden, in Gruppe 3 entscheidet in diesem Falle der VErgabeausschuss über die Vergabe aufgrund der vorliegenden Unterlagen.