Vergabe einmaliger Studienbeihilfen aus der Vereinigten Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen

Die Universität Erlangen-Nürnberg vergibt im Sommersemester 2010 einmalige Studienbeihilfen aus der Vereinigten Stipendienstiftung für Studenten/Studentinnen aller Fakultäten und Konfessionen. Zur Verfügung stehen 3 Stipendien zu je 500,-- €. Die Stipendien sollen würdigen und bedürftigen Studierenden aller Fakultäten und Konfessionen zugute kommen, die an der Universität Erlangen-Nürnberg ordentlich immatrikuliert sind.

Ein Stipendium kann erhalten, wer das Grundstudium seines Studienganges bereits abgeschlossen hat, unter folgenden besonderen Bedingungen:

Wer das Grundstudium im jeweiligen Studiengang mit einer Vor- oder Zwischenprüfung abgeschlossen, sodarf diese grundsätzlich nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Mindeststudienzeit erfolgreich abgelegt sein,

ist eine solche das Grundstudium abschließende Vor- oder Zwischenprüfung im jeweiligen Studiengang nicht vorgesehen, so muss vom Stipendienbewerber eine Bestätigung des zuständigen BAföG-Referenten darüber vorgelegt werden, dass Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben worden sind.

Die Studienbeihilfen sind zweckgebunden für die Beschaffung von Literatur bzw. Arbeitsmaterial zu verwenden.

Antragsformulare liegen bei der Stipendienstelle (Zi. 0.051), Halbmondtraße 6, 91054 Erlangen, Tel. 09131/8524075, aus.

Die Anträge sind bis spätestens 20. Mai 2010 mit folgenden Nachweisen bei der Stipendienstelle der Universität, 91023 Erlangen, Postfach 3520, einzureichen.

  1. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  2. Polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis über die Beantragung muss bei Antragsabgabe vorgelegt werden!)
  3. Bescheid des Studentenwerks über Anspruch gemäß BAföG
  4. Vordiploms bzw. Zwischenprüfungszeugnisse, 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung für Mediziner und Apotheker, GOP, EWF-Prüfung im Lehramt, usw.
  5. Erklärung, dass die Beihilfe für Beschaffung von Literatur und Arbeitsmaterial verwendet wird.

Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Keine Nachfrist!